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Freizeitzentrum Proßmarke

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Kontakt zur Anmietung des Freizeitzentrums

Viel Aktivitäten in Proßmarke werden im Freizeitzentrum durchgeführt. Das Freizeitzentrum kann von Interessierten angemietet werden, Ansprechpartner ist der Ortsvorsteher Herr Kay Benesch.
Kontaktdaten zum Ortsvorsteher:

Herr Kay Benesch, Hohenbuckoer Straße 4, Tel: 0174.9421752
Mail: kaybenesch@web.de

Hausordnung

Hausordnung für das Freizeitzentrum der Gemeinde Hohenbucko Ortsteil Proßmarke

§ 1 Hausrecht des Vermieters

Dem Vermieter steht das alleinige Hausrecht zu. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die

berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den

Besuchern bleibt unberührt. Das Hausrecht wird gegenüber dem Mieter und allen Dritten von der

durch den Vermieter beauftragten Person ausgeübt. Deren Anordnungen sind unbedingt Folge zu

leisten und ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermietenden Räumlichkeiten zu gewähren.

§ 2 Rettungswege und sonstige Stellen

Rettungswege im Gebäude müssen immer frei gehalten werden. Während des Betriebes müssen alle

Türen in Rettungswegen unverschlossen sein. Rauchdichte, feuerhemmende oder feuerbeständige

Türen dürfen im geöffneten Zustand auch vorübergehend nicht festgestellt werden.

Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln,

Fernsprechverteiler, sowie Heiz- und Lüftungsklappen müssen unbedingt frei zugänglich und

unverstellt bleiben.

§ 3 Zutritt zu Versorgungsräumen

Der Zutritt zu den Versorgungsräumen (Heizungs-, Lüftungs-, Elektroanlagen usw. ist Unbefugten

untersagt.

§ 4 Ausschmücken von Räumen

Dekorationen, Aufbauten usw. dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters angebracht werden.

Nach Gebrauch sind die Dekorationen und dergleichen unverzüglich von demjenigen, der sie

anbringen ließ, oder auf dessen Kosten zu entfernen.

§ 5 Werbung, Gewerbeausübung, Verkauf

Jede Art von Werbung, Gewerbeausübung und Verkauf im vermieteten Objekt und auf dem es

umgebenden Gelände bedarf der besonderen Erlaubnis des Vermieters. Das Anbringen von Plakaten
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und anderen Gegenstände an den Wänden und an den Fensterfronten im vermieteten Objekt ist

untersagt.

§ 6 Tierverbot

Tiere dürfen nicht in die Räume genommen werden.

§ 7 Verbot von Feuerwerkskörpern, Waffen und Gefahrstoffen

Das Abbrennen von Feuerwerk und bengalischen Licht, das Mitbringen sowie der Verkauf und die

Nutzung von gasgefüllten Luftballons und gefährliche Gegenstände und Waffen ist untersagt.

Die Verwendung von offenen Feuer und Licht oder feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus,

verflüssigtem oder verdichtetem Gas ist unzulässig.

§ 8 Fristgerechte Räumung

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die gemieteten Räume zu dem in dem Mietvertrag genannten

Zeitraum geräumt werden. Das gilt sowohl für Personen als auch für eingebrachte Gegenstände.

§ 9 Reinigung

Die Reinigung der benutzen Anlagen und Räumen, sowie deren Umfeld, obliegt dem Mieter.

§ 10 Übergabe der Räume

Der Mieter hat die Räume nach der Veranstaltung in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben.

Mitgebrachte Artikel aller Art sind beim Verlassen der Räume wieder mitzunehmen.

§ 11 Haftung

Für jegliche Personen- und Sachschäden haftet der Mieter.

§ 12 Schlussbestimmung

Die Hausordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Dieser Bereich ist noch in Bearbeitung. Bitte melden Sie sich bei Anfragen an Herrn Herrn Kay Benesch.

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