Freizeitzentrum Proßmarke
- Freizeitzentrum Proßmarke
- Hausordnung
- Preise und Verfügbarkeit
Kontakt zur Anmietung des Freizeitzentrums
Viel Aktivitäten in Proßmarke werden im Freizeitzentrum durchgeführt. Das Freizeitzentrum kann von Interessierten angemietet werden, Ansprechpartner ist der Ortsvorsteher Herr Kay Benesch.
Kontaktdaten zum Ortsvorsteher:
Herr Kay Benesch, Hohenbuckoer Straße 4, Tel: 0174.9421752
Mail: kaybenesch@web.de
Hausordnung
Hausordnung für das Freizeitzentrum der Gemeinde Hohenbucko Ortsteil Proßmarke
§ 1 Hausrecht des Vermieters
Dem Vermieter steht das alleinige Hausrecht zu. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die
berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den
Besuchern bleibt unberührt. Das Hausrecht wird gegenüber dem Mieter und allen Dritten von der
durch den Vermieter beauftragten Person ausgeübt. Deren Anordnungen sind unbedingt Folge zu
leisten und ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermietenden Räumlichkeiten zu gewähren.
§ 2 Rettungswege und sonstige Stellen
Rettungswege im Gebäude müssen immer frei gehalten werden. Während des Betriebes müssen alle
Türen in Rettungswegen unverschlossen sein. Rauchdichte, feuerhemmende oder feuerbeständige
Türen dürfen im geöffneten Zustand auch vorübergehend nicht festgestellt werden.
Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln,
Fernsprechverteiler, sowie Heiz- und Lüftungsklappen müssen unbedingt frei zugänglich und
unverstellt bleiben.
§ 3 Zutritt zu Versorgungsräumen
Der Zutritt zu den Versorgungsräumen (Heizungs-, Lüftungs-, Elektroanlagen usw. ist Unbefugten
untersagt.
§ 4 Ausschmücken von Räumen
Dekorationen, Aufbauten usw. dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters angebracht werden.
Nach Gebrauch sind die Dekorationen und dergleichen unverzüglich von demjenigen, der sie
anbringen ließ, oder auf dessen Kosten zu entfernen.
§ 5 Werbung, Gewerbeausübung, Verkauf
Jede Art von Werbung, Gewerbeausübung und Verkauf im vermieteten Objekt und auf dem es
umgebenden Gelände bedarf der besonderen Erlaubnis des Vermieters. Das Anbringen von Plakaten
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und anderen Gegenstände an den Wänden und an den Fensterfronten im vermieteten Objekt ist
untersagt.
§ 6 Tierverbot
Tiere dürfen nicht in die Räume genommen werden.
§ 7 Verbot von Feuerwerkskörpern, Waffen und Gefahrstoffen
Das Abbrennen von Feuerwerk und bengalischen Licht, das Mitbringen sowie der Verkauf und die
Nutzung von gasgefüllten Luftballons und gefährliche Gegenstände und Waffen ist untersagt.
Die Verwendung von offenen Feuer und Licht oder feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus,
verflüssigtem oder verdichtetem Gas ist unzulässig.
§ 8 Fristgerechte Räumung
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die gemieteten Räume zu dem in dem Mietvertrag genannten
Zeitraum geräumt werden. Das gilt sowohl für Personen als auch für eingebrachte Gegenstände.
§ 9 Reinigung
Die Reinigung der benutzen Anlagen und Räumen, sowie deren Umfeld, obliegt dem Mieter.
§ 10 Übergabe der Räume
Der Mieter hat die Räume nach der Veranstaltung in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben.
Mitgebrachte Artikel aller Art sind beim Verlassen der Räume wieder mitzunehmen.
§ 11 Haftung
Für jegliche Personen- und Sachschäden haftet der Mieter.
§ 12 Schlussbestimmung
Die Hausordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Dieser Bereich ist noch in Bearbeitung. Bitte melden Sie sich bei Anfragen an Herrn Herrn Kay Benesch.